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Terms

 

(Stand der AGB: 01.03.2004)

1. Geltungsbereich

(1.1) Lieferungen, Leistungen und Angebote von itactiq e.K. erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen an den Kunden vorbehaltslos ausführen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraph 24 AGBG.

(1.2) Projekt- oder Werkaufgaben bedürfen expliziter Projekt- oder Werkverträge.

(1.3) Weitergehende Bestimmungen von Vorlieferanten gelten, soweit relevant, zusätzlich (z.B. Lizenzbedindungen bei Software).

(1.4) Liefert itactiq e.K. Software, die von einem Dritten erstellt oder lizensiert wurde, so gelten diesbezüglich die von dem Dritten für die Nutzung durch den Endnutzer verwendeten Nutzungsbestimmungen oder Lizenzbedingungen im Verhältnis zwischen itactiq e.K. und dem Kunden als vereinbart, sofern itactiq e.K. dem Kunden die entsprechenden Bestimmungen bei Vertragsschluss aushändigt oder diese dem Kunden zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen.

(1.5) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss

(2.1) Unsere Angebote sind - sofern nichts anderes vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten durch unsere Mitarbeiter oder durch Lieferung zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.

(2.2) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet weden können.

(2.3) Sollte der Kunde einen Online-Zugang Dritter Anbieter bestellt haben, begründet dies getrennte Vetragsverhältnisse mit dem jeweilingen Kooperationspartner von itactiq e.K. Diese Vertragverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogengen Allgemeine Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen itactiq e.K. und dem Kunden und berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang.

3. Preise und Rechnungsstellung

(3.1) Alle Preise verstehen sich ab Sitz Kelheim. Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, sind Preise reine Nettopreise in EUR und verstehen sich unfrei, exklusiv Verpackung und Transport, zuzüglich der gesetzlichen vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Preise sind stets freibleibend. Irrtümer in der Preisstellung bleiben vorbehalten.

(3.2) An den angebote Kauf-, Dienstleistung-, Projekt-Preis halten wir uns bis zum Ablauf von 4 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.

(3.3) Bei Abrechnung nach Stundensätzen (z.B. Beratungs-, Support- und/oder Projektleistungen) werden begonnene Einsatzstunden viertelstundengenau berechnet.

(3.4) Im Rahmen der Leistungserbringung notwendige Aufwendungen, insbesondere Reise- und Unterbringungskosten, werden vom Kunden gegen Nachweis gesondert erstattet.

(3.5) Bei Projekt- oder Werkverträgen sind wir berechtigt - sofern nichts anderes vereinbart -, Honorar und angefallene Auslagen monatlich im nachhinein in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch bei der Vereinbarung von Pauschalvergütung, solange die Monatsrechnungen insgesamt die vereinbarte Pauschale nicht übersteigt. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt, die Arbeit am Projekt bzw. Werk einzustellen, bis die Forderungen ausgeglichen sind. Dadurch bedingte Verzögerungen gehen alleine zu Lasten des Kunden.

(3.6) Wenn nicht gesondert vereinbart, gelten die Preise der Dienstleistungen für ein Jahr und sind im Voraus zur Zahlung fällig.

(3.7) Wenn nicht gesondert vereinbart, gilt die ein Zahlungsziel von 8 Tagen. Ein Skontoabzug ist nicht gestattet.

(3.8) Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% pber dem Basiszinssatz zu verzinsen.

(3.9) Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(3.10) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, unsere Dienstleistungen für die Dauer des Verzuges auszusetzen, bzw. Bereits bezogene Ware zurückzufordern.

(3.11) Soweit nach Vertragsabschluss/Auftragserteilung wesentliche, die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden/Auftraggebers in Frage stellende Umstände eingetreten oder uns bekannt werden, durchdie unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Erfüllung unsererLieferverpflichtungen oder die Durchführung weiterer Leistungensolange abzulehnen, bos die Gegenleistung bewirkt oder angemessene Sicherheit für sie gewährleistet wird.

(3.12) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.

4. Liefer- und Leistungszeit

(4.1) Liefer- bzw. Leistungstermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(4.2) Bei Nichtverfügbarkeit der Ware/Dienstleistung wird der Kunde unverzüglich informiert.

(4.3) Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- bzw. Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen, sowie die Beibringung der vom Kunden etwaig zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben voraus. Kommt der Kunde seinen in der Auftragsbestätigung oder an anderer Stelle spezifizierten Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, so verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Alle Liefertermine stehen überdies unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von itactiq e.K. .

(4.4) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft erklärt ist. Analog gilt dies für Projekt- oder Werkverträge, wenn die Abnahmebereitschaft erklärt ist.

(4.5) Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Massnahmen - jeweils auch bei unseren Vorlieferanten zählen - sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Arbeitsleistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ist die Dauer der Behinderung nicht vorübergehender Natur, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(4.6) Bei Projekt- oder Werkverträgen gilt (4.1) für den Fall des unvorhersehbaren Ausfalls (Krankheit o.ä.) des für diese Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiters analog.

(4.7) Schadensersatzansprüche sind in den in (4.1) und (4.3) genannten Punkten beiderseitig ausgeschlossen.

(4.8) Transportschäden bei Lieferung müssen uns und dem Transporteur (Post, Spedition, UPS) unverzüglich mitgeteilt werden.

(4.9) Technische sowie optische Änderungen bleiben vorbehalten.

(4.10) Tritt der Kunde von einem bereits schriftlich angenommenen Auftrag zurück, behalten wir uns vor, entstandene Kosten in Form von Stornogebühren einzufordern.

(4.11) Die Gefahr geht mit Übergabe an des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Wird die Ware auf Verlangen des Kunden versandt, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder Zwecks Versendung das Lager von itactiq e.K. verlassen hat. Sofern es der Kunde wünscht, wird itactiq e.K. die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

(4.12) Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetztz hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnugswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.

5. Gewährleistung und Haftung

(5.1) Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

(5.2) Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewähleistung.

(5.3) Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Erkennung schriftlich unter genauer Angabe der Gründe gerügt werden. Ohne eine exakte, dem Sachverhalt angemessen ausführliche Fehlerbeschreibung ist eine Bearbeitung nicht möglich. Die Geltendmachung erkennbarer Mängel ist nach Ablauf von 14 Tagen seit Empfang oder Abnahme bei Projekt-, Werkleitungen ausgeschlossen (Ausschlussfrist), bei verborgenen Mängeln gilt dies sinngemäss für den Zeitpunkt des Offenbarwerdens.

(5.4) Sind Nachbesserungen oder Warenumtausch nicht möglich oder unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Für Projekt- oder Werkleistungen gilt (5.5).

(5.5). Bei Standardsoftware besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung am konkreten Programm. Wir haben das Recht auf sofortigen Umtausch des Programms gegen eine verbesserte und ggfs. erweiterte Version, sofern entsprechende neuere Versionen des Herstellers zur Verfügung stehen.

(5.6) Als Gewährleistung bei Projekt- oder Werkleistungen kann der Kunde zunächst nur kostenfreie Nachbesserung verlangen, diese ist schriftlich und mit angemessener Fristsetzung vom Kunden einzufordern. Kann innerhalb angemessener Zeit nicht nachgebessert werden, oder schlägt eine Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung oder Wandlung derjenigen Vertragsteile verlangen, die vom Mangel betroffen sind.

(5.7) Ansprüche auf Schadensersatz jedweder Art sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Dies gilt nicht, falls der Schaden aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht durch itactiq e.K. entstanden ist.

(5.8) Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt sind.

(5.9) Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

6. Hard- und Softwarereparaturen, Konfigurationsarbeiten

(6.1) Bei Einzelarbeiten an Hard- und Software können wir keine Gewähr für die Erzielung bestimmter Eigenschaften innerhalb bestimmter Arbeitszeiten übernehmen, da der Gesamtzustand des Systems sowie die Kompatibilität von Hard- und Softwarekomponenten verschiedener Hersteller i.d.R. nicht vorab mit Sicherheit festzustellen ist.

(6.2) Für während der Arbeiten eventuell auftretende weitere Schäden an bereits defekten Systemen übernehmen wir keine Gewähr, ausser diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits verschuldet.

(6.3) Bei Arbeiten an den Systemen des Kunden wie Konfiguration, Reparaturen, Projekt- und Werkleistungen wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten an den Systemen sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung in vertretbarem Aufwand restauriert werden können (Datensicherung). Jegliche Haftung unsererseits bei unzureichender Datensicherung seitens des Kunden ist ausgeschlossen.

7. Gewährleistungsausschluss

(7.1) Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen von Herstellern, sowie für Inkompatibilitäten von Hard- und Softwarekomponenten verschiedener Hersteller übernehmen wir keine Gewähr, ausser in Fällen, in denen wir ein Gesamtsystem inklusive Konfiguration mit der Zusicherung bestimmter Eigenschaften angeboten haben.

(7.2) Ändert ein Kunde die Konfiguration eines von uns erstellten oder reparierten oder konfigurierten Systems, so erlischt jede Gewähr für die zugesicherten Eigenschaften.

8. Eigentumsvorbehalt

(8.1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

(8.2) Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt user (Mit-)Eigentumsrecht durch die Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertantelsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde erwahrt unsr (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(8.3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordunugsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.

(8.4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.

(8.5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

9. Schutz- und Urheberrechte

(9.1) Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt beim Software-Hersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern Sie das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.

(9.2) Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.

(9.3) Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.

(9.4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.

(9.5) Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen.

(9.6) Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und überträgt die vollständige Software (einschließlich aller Komponenten, der Medien, des gedruckten Materials und des Lizenzvertrags). Sofern die Software ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen der Software umfassen.

10. Verfügbarkeit/ Haftungsbeschränkungen

(10.1) In der Regel stehen die itactiq e.K. Internet-Services 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung. Wir garantieren eine Verfügbarkeit der Server von 99 % per annum. Ausgenommen ist die Nichterreichbarkeit der itactiq e.K. Internet-Services, die durch höhere Gewalt oder technisch bedingt verursacht wurde und nicht in unserem Einflussbereich liegt.

(10.2) Sofern sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zulässigerweise ein anderes ergibt, hat itactiq e.K. Störungen des Zuganges zum Internet-Service im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, itactiq e.K. erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).

(10.3) Durch Wartungsarbeiten und Weiterentwicklung kann es zu kurzfristigen Unterbrechungen oder Einschränkungen von kommen. Wir sind bemüht, diese Arbeiten in nutzungsarmen Zeiten durchführen, es sei denn, die Arbeiten sind dringender, so dass sie zu anderen Zeiten durchgeführt werden müssen. Wir werden die Unterbrechungen so gering wie möglich halten und den Kunden ? wenn möglich ? über diese Unterbrechungen mit einer angemessenen Frist informieren.

(10.4) Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Unberührt bleibt auch eine leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für zwei Jahre. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf EUR 3.000 beschränkt.

11. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf

(11.1) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der dazugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehendweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien.

(11.2) Bei der Verschaffung und/ oder Pflege von Domains wird itactiq e.K. im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. itactiq e.K. hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Wir übernehmen keine Gewähr über die Zuteilung von Domains oder dass diese frei von Rechten Dritter sind bzw. auf Dauer Bestand haben.

(11.3) Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde itactiq e.K., die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains soweit sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

(11.4) Der Kunde ist verpflichtet itactiq e.K. einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, itactiq e.K. unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von itactiq e.K. über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und uns das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

12. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

(12.1) Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seiten eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt itactiq e.K. von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

(12.2) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner Email-Adresse, nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken- Namens, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/ oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschienen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde itactiq e.K. unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3000,00.

(12.3) itactiq e.K. ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf evtl. Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer (13.2) unzulässig sind, sind wir berechtigt, den Tarif zu sperren. Der Kunde wird unverzüglich von der Maßnahme unterrichtet.

13. Pflichten des Kunden

(13.1) Der Kunde sichert zu, dass die uns übermittelten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, uns unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf die entsprechende Anfrage binnen 14 Tagen die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dies gilt insbesondere für:

  • Name und postalische Anschrift des Kunden
  • Name, postalische Anschrift , Email-Adresse sowie Telefon und Fax Nr. des technischen Ansprechpartners für die Domain
  • Name, postalische Anschrift , Email-Adresse sowie Telefon und Fax Nr. des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie
  • falls der Kunde eigene Name-Server stellt: zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server
(13.2) Der Kunde verpflichtet sich zum Zwecke des Zugangs erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er darüber Kenntnis erlangt, dass Unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von itactiq e.K. nutzen, haftet der Kunde gegenüber itactiq e.K. auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

(13.3) Der Kunde verpflichtet sich ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine Emails die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden Emails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (Spammig) Bei Verstoß behalten wir uns vor, den entsprechenden Tarif unverzüglich zu sperren.

(13.4) Der Kunde hat in seine Email-Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Wir behalten uns das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

(13.5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seiten so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder durch überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Wir sind berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Der Kunde wird unverzüglich von einer solchen Maßnahme informiert.

14. Datenschutz

(14.1) itactiq e.K. weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

(14.2) itactiq e.K. erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und ? abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

15. Export

(15.1) Der Export unserer Software in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.

16. Vertragsende/ Kündigung

(16.1) Die Vertragsdauer wird im Vertrag individuell festgelegt. Zum Vertragsende noch nicht geleistete Zahlungen des Kunden sind innerhalb der folgenden 8 Tage zu begleichen. Zuviel entrichtete Beträge werden zurückerstattet. Das Entgelt für den Domainservice kann nicht zurückerstattet werden.

(16.2) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(17.1) Erfüllungsort ist Kelheim.

(17.2) Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Kelheim als Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.

(17.3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

18. Schlussbestimmungen

(18.1) Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sei8n oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
 
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